In der Privathaftpflichtversicherung werden folgende Schäden aus folgenden Bereichen ersetzt:

Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden

Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen
und gesonderten (meist kleineren) Versicherungssummen auch versichert. Solche reine
Vermögensschäden sind jedoch selten (z.B. wenn man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt hat, wodurch der andere Fahrer einen Termin verpasst und dadurch nachweislich einen finanziellen
Schaden erleidet).

Nicht alle Schäden werden ersetzt. Hierzu gehören vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführte Schäden und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (bis auf Mietsachschäden an gemieteten Wohnungen und Hotelzimmern, allerdings meist mit geringeren Deckungssummen).



« einen Schritt zurück